Auslegung des Bebauungsplanes „Großdubrau- Briesinger Weg“
Ortsübliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Großdubrau- Briesinger Weg“
Der Gemeinderat Großdubrau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 (Beschluss-Nr. 52/09/2025) den Entwurf des Bebauungsplans „Großdubrau- Briesinger Weg“ in der Fassung vom 09.09.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst nun die Flurstücke 30/1, 30/2, 31, 32, 318/1, 318/2 und Teilflächen von Flurstück 319/1, 442/18 und 456 der Gemarkung Großdubrau, wie im Planteil A dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan (Teil B), der Begründung (Teil C), dem Umweltbericht (Teil D), dem Textteil zur Grünordnung (Teil E) und der Artenschutzfachlichen Betrachtung (Teil F) sowie Anlagen, in der Fassung vom 09.09.2025,
ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 30. September 2025 bis einschließlich 05. November 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Großdubrau: www.grossdubrau.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau während der Dienststunden
Montag/Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Montag, Mittwoch und Freitag hat die Gemeindeverwaltung keine Sprechzeiten. Am Gemeindeamt befindet sich eine Klingel, die außerhalb der Sprechzeiten für die Einsichtnahme genutzt werden kann.
Weitere Termine zur Einsichtnahme sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen jeweils in der (Entwurfs-)Fassung vom 09.09.2025 verfügbar:
Grünordnungsplan in der Fassung vom 09.09.2025:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
- den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
- die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
- die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2025:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.
Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 09.09.2025:
Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans:
LRA Bautzen Stellungnahmen vom 12.03.2024:
- Sachgebiet Wasser (Hinweis auf Regenwasserentsorgung)
- Sachgebiet Abfallrecht / Bodenschutz (Hinweis Altlasten und Abfall)
- Immissionsschutzbehörde (Hinweise zu Minderung Geruchs- Lärmbelastung)
- Kreisentwicklungsamt (Hinweis zur Abwägung der Belange der Landwirtschaft mit den Wohnbedürfnissen)
LfULG Stellungnahme vom 07.03.2024:
- Ergänzung von Hinweisen zu Radonschutz und geologischen Anforderungen
Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist elektronisch unter sekretariat@grossdubrau.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 (2), § 4 (2) und § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die frist-gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungs-Ansprüchen wird hingewiesen.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Großdubrau, 29.09.2025
Hardy Glausch
Bürgermeister
Anlagen:
- A3_Briesinger_Weg_Teil_A_20250909
- A4_Briesinger_Weg_Legende_20250909
- B_Plan_Briesinger_Weg_Großdubrau Teil_A_20250909
- B_Plan_Großdubrau_Briesinger Weg_Teil B_TextFestsetzung_20250909
- B_Plan_Großdubrau_Briesinger Weg_Teil C_Begründung_20250909
- B_Plan_Großdubrau_Briesinger_Weg_Teil_D_Umweltbericht_20250909
- B_Plan_Großdubrau_Briesinger_Weg_Teil_E_GOP_20250909
- B_Plan_Großdubrau_Briesinger_Weg_Teil_F_Artenschutz_20250909
- IDU_L0569_2_20250402