Auslegung des Bebauungsplanes „Großdubrau – August-Bebel-Straße 30“
Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „Großdubrau – August-Bebel-Straße 30“
Der Gemeinderat Großdubrau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Großdubrau – August-Bebel-Straße 30“ in der Fassung vom 02.10.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 676/21, eine Teilfläche des ehemaligen Flurstücks 676a der Gemarkung Großdubrau, wie in Anlage 1 dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan „Großdubrau – August-Bebel-Straße 30“ im Nordosten des Ortsteils Großdubrau soll die städtebauliche Ordnung verbessert und eine bauliche Nachnutzung für die Fläche einer ehemaligen Kleingartenanlage ermöglicht werden. Der Geltungsbereich soll als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Teil B), der Begründung mit integriertem Umweltbericht und Grünordnungplan (Teil C) in der Fassung vom 02.10.2025 (Anlage 2),
ist nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 30. Oktober 2025 bis einschließlich 02. Dezember 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Großdubrau: www.grossdubrau.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht und im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau während der Dienststunden
Montag/Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr.
zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.
Montag, Mittwoch und Freitag hat die Gemeindeverwaltung keine Sprechzeiten. Am Gemeindeamt befindet sich eine Klingel, die außerhalb der Sprechzeiten für die Einsichtnahme genutzt werden kann.
Weitere Termine zur Einsichtnahme sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist elektronisch unter sekretariat@grossdubrau.de, schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungs-Ansprüchen wird hingewiesen.
Großdubrau, 24.10.2025
Hardy Glausch,
Bürgermeister
Anlagen:
