Stellenausschreibung Entwicklungsstelle Bauamtsleitung (w/m/d)
Stellenausschreibung
In der Gemeindeverwaltung Großdubrau ist zum 01.01.2027 in Vollzeit folgende Stelle zu besetzten:
Entwicklungsstelle Bauamtsleitung (w/m/d)
Die Stelle dient im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 der gezielten Einarbeitung in die vielfältigen Aufgaben der kommunalen Bauverwaltung und der Vorbereitung auf die künftige Übernahme der Leitung des Bauamtes der Gemeinde Großdubrau. Bei persönlicher und fachlicher Eignung sowie erfolgreicher Einarbeitung in das Aufgabengebiet ist im Anschluss die Übernahme der Bauamtsleitung vorgesehen.
Mit der Bauamtsleitung sind insbesondere folgende Verwaltungsaufgaben und Verantwortungsbereiche verbunden:
▪fachliche und organisatorische Leitung des Tief- und Hochbauamtes mit Liegenschaftsverwaltung, Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen, Koordinierung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe sowie Sicherstellung einer rechtssicheren, wirtschaftlichen, effizienten und termingerechten Aufgabenerfüllung, Umsetzung und Vollzug von Festlegungen und Beschlüssen
▪Vorbereitung fachlicher Entscheidungsgrundlagen, Erstellung von Beschlussvorlagen und Stellungnahmen für den Bürgermeister und die kommunalen Gremien, Teilnahme und fachliche Präsentation in Sitzungen und Beratungen
▪ Vorbereitung, Überwachung, Koordinierung und Abrechnung kommunaler Bau-, Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen mit Wahrnehmung der Bauherrenfunktion, Vertragsgestaltung, Erarbeitung von Aufgaben- und Leistungsstellungen, Planungsvorgaben, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung, Abschluss von Werkverträgen
▪ Vorbereitung, Steuerung und Kontrolle von Planungsleistungen einschließlich Durchführung von Vergabeverfahren
▪ Anwendung und Einhaltung der einschlägigen vergabe- und bauvertraglichen Regelungen, insbesondere VOB, VOL und HOAI
▪ Bearbeitung und Vorbereitung von Aufgaben im kommunalen Klimaschutz- sowie Energie- und Wärmeplanungsmanagement
▪ Koordinierung der kommunalen Bauleitplanung sowie Bearbeitung gemeindlicher Stellungnahmen zu Bauanträgen, Bauvorbescheiden und sonstigen bau- und planungsrechtlichen Verfahren
▪ Mitwirkung bei überörtlichen Planungen und gemeindlichen Entwicklungskonzeptionen,
▪ Verantwortung für Angelegenheiten der kommunalen Infrastruktur, insbesondere gemeindliche Gebäude, Straßen, Wege, Radwege, Brücken, Entwässerungsanlagen und der Gewässerunterhaltung
▪ Koordination und Überwachung von Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz
▪ Bearbeitung von Angelegenheiten des Erschließungs- und Beitragsrechts einschließlich Satzungsrecht
▪ mittel- und langfristige Bau- und Investitionsplanung der Gemeinde,
▪ Verantwortung für die Aufstellung, Bewirtschaftung und Überwachung der dem Bauamt zugeordneten Haushaltsmittel einschließlich Haushalts- und Rechnungsangelegenheiten, Mitwirkung bei der Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung von Fördermitteln im Verantwortungsbereich des Bauamtes
▪Zusammenarbeit mit Fachbehörden, Versorgungsträgern, Planungs- und Ingenieurbüros, Gutachtern, Unternehmen, Nachbarkommunen und sonstigen Projektbeteiligten
▪ Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern in Bau-, Planungs- und Liegenschaftsangelegenheiten
▪ Federführung bei Aufgaben des Ordnungsamtes.
Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches abweichend zu dieser Aufzählung bleibt jederzeit vorbehalten. Daher wird auch die Bereitschaft zur Übernahme weiterer Aufgabengebiete erwartet.
Die Bauamtsleitung erfordert insgesamt ein hohes Maß an Organisations- und Entscheidungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, wirtschaftlichem und konzeptionellem Denken sowie die Fähigkeit, technische, rechtliche, finanzielle und verwaltungsorganisatorische Belange zusammenzuführen. Erwartet werden zudem ein ausgeprägtes Verständnis für kommunalpolitische Entscheidungsprozesse und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den Fachämtern und den kommunalen Gremien.
Ihr fachliches Profil
Für die Übernahme der Bauamtsleitung erwarten wir eine für die überwiegend verwaltungsbezogene Tätigkeit geeignete Qualifikation und einschlägige Berufserfahrung. Von besonderer Bedeutung sind dabei Kenntnisse und Erfahrungen in der kommunalen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Bauverwaltung, Vergabe, Vertrags- und Haushaltswesen, kommunale Infrastruktur sowie Projekt- und Verwaltungssteuerung.
Als geeignete Qualifikation kommen insbesondere in Betracht:
▪ eine weiterführende verwaltungsbezogene Qualifikation als Verwaltungsfachwirt/in oder ein erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder eine vergleichbare Fortbildung, möglichst verbunden mit einschlägiger Berufserfahrung in der kommunalen Bauverwaltung, im kommunalen Bauen, in der Liegenschafts- oder Infrastrukturverwaltung sowie möglichst mit Führungs- oder Leitungserfahrung,
▪ein abgeschlossenes Studium (Master / Diplom-FH / Bachelor) im Bereich Allgemeine Verwaltung, Public Management, Verwaltungsbetriebswirtschaft oder einer vergleichbaren verwaltungsbezogenen Fachrichtung, möglichst mit einschlägiger Berufserfahrung in der kommunalen Verwaltung und insbesondere in der Bauverwaltung,
▪ ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur, Stadt- und Raumplanung, Infrastrukturplanung oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sofern durch einschlägige Berufserfahrung in der kommunalen Bauverwaltung, der öffentlichen Verwaltung, der Projektsteuerung oder der Leitung entsprechender Aufgabenbereiche eine ausgeprägte Verwaltungskompetenz nachgewiesen wird,
▪ ein Abschluss als staatlich geprüfte/r Techniker/in in einer einschlägigen bautechnischen Fachrichtung, verbunden mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, insbesondere in der kommunalen Bauverwaltung, Projektsteuerung oder Leitung vergleichbarer Aufgabenbereiche,
▪ oder eine andere vergleichbare Qualifikation, sofern aufgrund der bisherigen beruflichen Entwicklung, einschlägiger Fort- und Weiterbildungen sowie der Berufserfahrung eine den vorgenannten Profilen vergleichbare Eignung für die Leitung einer kommunalen Bauverwaltung nachgewiesen wird.
Von besonderer Bedeutung sind neben der formalen Qualifikation praktische Erfahrungen in der kommunalen Verwaltung sowie die Fähigkeit, rechtliche, verwaltungsorganisatorische, wirtschaftliche und technische Anforderungen bei kommunalen Bau- und Infrastrukturvorha-ben zusammenzuführen.
Darüber hinaus erwarten wir:
▪ Kenntnisse bzw. praktische Erfahrungen im öffentlichen Bau-, Planungs-, Vergabe- und Haushaltsrecht oder die Bereitschaft, diese Kenntnisse im Rahmen der Einarbeitung gezielt zu vertiefen,
▪ Verständnis für kommunale Verwaltungsabläufe und politische Entscheidungsprozesse,
▪ Fähigkeit zur selbstständigen und strukturierten Bearbeitung komplexer Vorgänge im Verwaltungsbereich,
▪ ausgeprägtes Organisations- und Koordinationsvermögen,
▪ Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit,
▪ sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Planungsbüros, Unternehmen und politischen Gremien,
▪ Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
▪ Teamfähigkeit, Engagement, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
▪ sicheren Umgang mit den üblichen digitalen Arbeitsmitteln und Office-Anwendungen,
▪ Führerschein der Klasse B.
Von Vorteil sind insbesondere:
▪ Erfahrungen in der kommunalen Bauverwaltung,
▪ Erfahrungen in der Planung oder Überwachung von Hoch- oder Tiefbaumaßnahmen,
▪ Kenntnisse im Vergabe- und Haushaltsrecht,
▪ Erfahrungen mit Fördermittelverfahren,
▪ Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunalen Gremien,
▪ Erfahrungen in der Koordinierung oder Führung von Mitarbeitenden.
Sie erfüllen noch nicht alle Anforderungen?
Sollten Sie einzelne Qualifikationen des Anforderungsprofils noch nicht erfüllen, freuen wir uns dennoch über Ihre Bewerbung. Voraussetzung ist die Bereitschaft, die fehlenden Qualifikationen baldmöglichst nachzuholen.
