Zahlungserinnerung - Allgemeine Information zur Grundsteuer 2025
Allgemeine Information zur Grundsteuer 2025
Zum 01. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuergesetz in Kraft. Alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Grundsteuerrecht basieren, werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Ab dem Jahr 2025 ist die Grundsteuer auf der Basis neuer Bescheide zu zahlen. Alle Steuerpflichtigen erhalten rechtzeitig, voraussichtlich im Januar 2025, neue Grundsteuerbescheide.
Die erforderlichen Entscheidungsprozesse im Gemeinderat zu den Hebesätzen beginnen frühestens im 2. Halbjahr 2024. Voraussetzung ist, dass die Grundlagenbescheide des Finanzamtes, d. h. die Messbeträge der Grundstücke vorliegen.
Aus diesem Grund können Einzelfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe derzeit nicht beantwortet werden.
Glausch
Bürgermeister
eingetragen am: 07.02.2024