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Bekanntmachungen

Veröffentlichung gemäß §19 VOL/ A

„Projektbetreuer VgV“ für Kita Quatitz

Öffentlicher Auftraggeber:

1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Großdubrau; Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 9; Ort: Großdubrau; Postleitzahl: 02694; Land: Deutschland; E-Mail: Sekretariat@grossdubrau.de; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://www.grossdubrau.de;

2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

3) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Art und Umfang der Leistung

1) Bezeichnung des Auftrags:           „Projektbetreuer VgV“

2) Art des Auftrags: Dienstleistungen

3) Kurze Beschreibung: Projektsteuerung für Ingenieurleistungen zum Abriss HdB und Neubau Kita Quatitz

4) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

5) geschätzter Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): ca. 25.000 €

6) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis - Gewichtung: 100

7) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Vertragsmuster

8) Zeitraum der Leistungserbringung: März- September 2023

Vergabeart

1) Verfahrensart: freihändige Vergabe, Beschleunigtes Verfahren: nein

Auftragsvergabe

1) Auftrags-Nr.: 2023-01

2) Tag des Vertragsabschlusses: 2023-02-22

3) Angaben zu den Angeboten: Anzahl der eingegangenen Angebote: 3;

4) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Offizielle Bezeichnung:

STEG Stadtentwicklung GmbH;

Postanschrift: Bodenbacher Straße 97; Ort: Dresden; Postleitzahl: 01177; Land: Deutschland;

E-Mail: steg-dresden@steg.de; Tel. 0351 255 180

5) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): ca. 23.700 €, zuzüglich optionale Leistungen ca. 1.600€

Großdubrau, 22.02.2023              Hardy Glausch, Bürgermeister

Information als pdf-Dokument

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Bekanntmachung der Gemeinde Großdubrau zur nachträglichen Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Im Ergebnis der Bestandsaufnahme der öffentlichen Straßen in der Gemeinde infolge Einführung der Doppik hat sich gezeigt, dass bei der Erstanlegung der Bestandsverzeichnisse für Ortsstraßen und für die beschränkt- öffentlichen Wege, Straßen vergessen wurden. Nach gefestigter Rechtsprechung in Sachsen kann die Öffentlichkeit einer Straße bzw. eines Flurstückes nachträglich rückwirkend zum Tag des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengesetzes auch nach Ablauf der Dreijahresfrist (§ 54 Abs. 2 SächsStrG) durch ein Verfahren nach § 54 SächsStrG verbindlich festgestellt werden.

Mit Eintragungsverfügung der Gemeinde Großdubrau vom 08.11.2022 und Beschluss Gemeinderat GR 46/10/2022 wurde verfügt, die folgende Straße in das Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen nachträglich einzutragen:

und mit Eintragungsverfügungen der Gemeinde Großdubrau vom 08.11.2022 und Gemeinderatsbeschlüssen GR 47/102022 und GR 48/102022 wurde verfügt, die folgenden Straßen in das Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege nachträglich einzutragen

Alle Einzelheiten (Bezeichnung der Straße, der Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstücken, der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten bzw. neu gefassten Bestandskarteiblättern in der Anlage zur Eintragungsverfügung (und ggf. aus den dazugehörigen Karten).

Die Eintragungsverfügungen, die neuen bzw. neugefassten Bestandskarteiblätter liegen mit dem gesamten Bestandsverzeichnis und dem dazugehörigen Übersichtsplan für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Großdubrau, 02694 Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, in Zimmer EG 4 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau einzulegen.

Großdubrau 08.11.2022

 

Hardy Glausch

Bürgermeister