Ausschreibung eines Grundstücksverkaufs ehemaligen Kleingartenanlage an der August-Bebel-Straße, 02694 Großdubrau
Ausschreibung eines Grundstücksverkaufs
Die Gemeinde Großdubrau bietet das Grundstück der ehemaligen Kleingartenanlage an der August-Bebel-Straße, 02694 Großdubrau zum Verkauf an:
- Lage: 02694 Großdubrau, August-Bebel-Straße
- Flurstück: 676a, Gemarkung: Großdubrau
- Größe: noch zu vermessende Fläche von ca. 3.120 m²
- Teilfläche 1 rot = Bauland: ca. 865 m²
- Teilfläche 2 rosa = Bauerwartungsland mit notwendiger Bebauungsplanung: ca. 1.335 m²
- Teilfläche 3 grün = Gartenland: ca. 920 m²
- Flächen bebaut mit kleineren DDR-Gartenlauben, z. T. massiv, z. T. hölzerne Baulichkeiten
- Baujahre um 1975 - 1980
Die verkehrsseitige Erschließung des Grundstücks erfolgt über die anliegende Kreisstraße K7210 August-Bebel-Straße.
Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Großdubrau, ca. 600 m vom Ortskern entfernt. Die Autobahnzufahrt Bautzen-Ost ist ca. 10 km entfernt.
Das Grundstück diente vormals der Betreibung einer Kleingartensparte nach dem Bundeskleingartengesetz. Diesbezügliche Nutzungseinschränkungen bestehen nicht.
Die Überreste dieser kleingärtnerischen Nutzung sind u. a. durch die Bestandslauben unterschiedlichster Bauausführung noch zu erkennen. Durch den bereits beschlossenen Verkauf eines 3 m-Streifens an der westlich gelegenen Grundstücksgrenze (blau markiert) werden die an die Flurstücke 680/3 und 680/4 angrenzenden Lauben durch diese Erwerber abgerissen. Die restlichen Lauben werden mit dem Grundstück verkauft.
An dem Grundstück bestehen keine Pachtverhältnisse mit Dritten.
Das Grundstück ist an das öffentliche Trinkwasser-, Abwasser sowie Strom- und Gasnetz anschließbar. Die Medien liegen in der Straße an.
Das Mindestgebot beträgt 82.000,00 Euro.
Dem schriftlichen Angebot ist ein Nutzungskonzept beizulegen, es wird verbindlicher Bestandteil eines Kaufvertrages. Insbesondere ist die angedachte bauliche oder sonstige Nutzung darzustellen.
Die Benennung des Kaufpreisangebotes hat durch eine konkrete Gebotshöhe zu erfolgen, von der Wertung ausgeschlossen werden Gebotsspannen, bspw. "von-bis"-Gebote, unbestimmte Gebotshöhen, als auch befristete Angebote. Kosten für den Notar, Grundbuchumschreibung sowie sonstige mit dem Verkauf des Flurstücks entstehenden Kosten trägt der Käufer.
Kaufangebote können ab sofort bis einschließlich Montag, den 21.07.2025, 14:00 Uhr, ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag beim Sekretariat der Gemeinde Großdubrau eingereicht oder an: Gemeinde Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau per Post gesandt werden, jeweils äußerlich gekennzeichnet mit dem Vermerk „Kaufangebot ehem. Gartenanlage August-Bebel-Straße in Großdubrau“.
Die Vergabe erfolgt auf Grund des Nutzungskonzeptes durch den Gemeinderat. Es ist vom Bieter persönlich vor dem Gremium vorzustellen.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Aufwendungen der Bieter im Rahmen des Gebotsverfahrens werden durch die Gemeinde Großdubrau nicht erstattet.
Aus dieser Veröffentlichung ergibt sich keine Verkaufsverpflichtung der Gemeinde Großdubrau, diese ist auch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter, auch nicht an den Meistbietenden, zu verkaufen. Im Übrigen ist die Gemeinde Großdubrau berechtigt das Bieterverfahren ohne Angabe von Gründen entscheidungslos einzustellen oder unbefristet auszusetzen. Aus der Nichtberücksichtigung von Kaufgeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltungsamtsleiterin, Frau Eckstädt – 035934/686-22 bzw. bauamt@grossdubrau.de oder an die Sachbearbeiterin Liegenschaften, Frau Feiereisen – 035934/686-20 bzw. liegenschaften@grossdubrau.de
Hardy Glausch
Bürgermeister Großdubrau, 28.05.2025