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Freihalten des Lichtraumprofils an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild unserer Gemeinde. Wachsen Bäume, Sträucher oder Hecken jedoch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, können sie die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Die Sicht an Kreuzungen wird eingeschränkt, Verkehrszeichen oder Straßenleuchten werden verdeckt und Großfahrzeuge (wie Rettungsdienste, Feuerwehr oder der Winterdienst) werden behindert.

Aus diesem Grund weisen wir alle Grundstückseigentümer auf ihre gesetzliche Pflicht zur Verkehrssicherung hin. Neben den Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) ergibt sich diese Verpflichtung auch direkt aus der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) der Gemeinde Großdubrau. Hiernach dürfen Anpflanzungen nicht die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege und Straßenränder frei, sicher und sauber zu halten.

Bitte überprüfen Sie den Bewuchs an Ihren Grundstücksgrenzen und schneiden Sie diesen bei Bedarf auf das gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofil gemäß nachfolgender Skizze zurück.

Wichtige Zusatzhinweise für Eigentümer:

  • Sichtdreiecke beachten: An Einmündungen, Kreuzungen und Kurven müssen Hecken und Sträucher so niedrig gehalten werden (Richtwert max. 80 cm), dass freie Sicht für Autofahrer besteht.
  • Schilder & Beleuchtung: Verkehrszeichen, Straßennamen und Straßenlaternen müssen jederzeit ungehindert erkennbar und funktionstüchtig sein.
  • Ausnahmeregelung Naturschutz: Form- und Pflegeschnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind laut Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig erlaubt.
  • Haftung & Ordnungswidrigkeit: Ein Verstoß gegen das Freihalten des Lichtraums stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen bei Unfällen führen und zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um eigenverantwortliche Kontrolle und Mithilfe, um die Verkehrssicherheit in allen Ortsteilen unserer Gemeinde zu gewährleisten.