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Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „B 156 Ortsumgehung Malschwitz/Niedergurig“

Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

„B 156 Ortsumgehung Malschwitz/Niedergurig“ – 1. Tektur

 

-  Anhörungsverfahren –

 Der Erörterungstermin findet am

18. August 2026 und am

19. August 2026 – Reservetermin -

 

im BUDISSA-Sportzentrum, Birnenallee 8, 02694 Malschwitz/OT Kleinbautzen, statt.

Beginn des Erörterungstermins ist jeweils 10.00 Uhr. Der Einlass erfolgt jeweils ab 9:30 Uhr.

 

Inwieweit der Reservetermin am 19. August 2026 stattfindet, entscheidet sich am Ende des ersten Verhandlungstages und wird nach dessen Ende bekanntgegeben.

 

  1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.

 

  1. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen, das heißt solche, die nach Ablauf der Einwendungsfrist erhoben wurden, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist. Der Erörterungstermin endet, wenn kein Erörterungsbedarf mehr besteht.

 

  1. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

 

  1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, dort unter der Rubrik „Infrastruktur – Bundesstraßen“, einsehbar.

 

Dresden, den 25. Juni 2026

 

 

gez. Peter Susok

stellv. Referatsleiter Planfeststellung