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Bewerber/Bewerberinnen für das Schöffenamt der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht

Bewerber/Bewerberinnen für das Schöffenamt der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gesucht

Schöffen erfüllen eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat. Sie sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- und Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter mitwirken.

Interessierte Bürger/Bürgerinnen werden hiermit aufgerufen, sich bis zum

                                               30. April 2023

für das Ehrenamt zu bewerben.

Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Großdubrau sind Personen, welche

  • zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024)  25 Jahre alt sind und noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Großdubrau haben
  • nicht im Vermögensverfall geraten sind und keine Vorstrafen haben
  • gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind und
  • nicht seit zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe bereits tätig sind.

Interessierte Bürger können sich formlos (alternativ mit beigefügter Anlage) bei der Gemeindeverwaltung Großdubrau bewerben. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Es besteht die Möglichkeit, sich schriftlich oder per E-Mail unter kultur@grossdubrau.de zu bewerben. Für Fragen steht Ihnen Herr Bergel während der öffentlichen Sprechzeit in der Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9,  im EG zur Verfügung.

Für die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste ist die Zustimmung des Gemeinderates notwendig. Danach liegt die Liste 1 Woche zur Einsicht der Bürger in der Gemeindeverwaltung aus.

Von der beim Amtsgericht Bautzen eingereichten Vorschlagsliste werden dann durch einen unabhängigen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die kommenden Geschäftsjahre gewählt.

Schöffen erhalten für den ehrenamtlichen Einsatz beim Gericht eine finanzielle Entschädigung für den Zeitaufwand, den eventuell entstandenen Verdienstausfall sowie Ersatz für entstandene Kosten, z. B. Fahrtkosten.

 

Hardy Glausch

Bürgermeister

Anlagen:

eingetragen am: 10.02.2023